Freie Notarwahl
In Deutschland gilt das Prinzip der freien Notarwahl. Das heißt, wenn Sie mich in meinem Büro in Landstuhl aufsuchen, bin ich immer zuständig. Es kommt nicht darauf an,
- wo Sie wohnen,
- wo Ihr Unternehmen seinen Sitz hat,
- wo die zu verkaufende bzw. zu übertragende Immobilie belegen ist,
- wo sich ein sonstiger Gegenstand befindet oder
- welches Gericht (Grundbuchamt, Handelsregister, Betreuungsgericht, Familiengericht, Nachlassgericht etc.) zuständig ist.
Beispiel: Selbstverständlich kann ich daher einen Kaufvertrag über ein in Kaiserslautern belegenes Grundstück zwischen Beteiligten aus Zweibrücken und Homburg (Saarland) beurkunden.
Es kommt auch nicht darauf an, wo bzw. bei welchem Notar Sie in der Vergangenheit notarielle Urkunden errichtet haben. Neue Vorhaben können Sie grundsätzlich bei einem Notar Ihrer Wahl beurkunden lassen.
Beispiel: Sie haben in der Vergangenheit bereits ein Testament bei einem Notar in Bayern errichtet. Jetzt möchten Sie ein neues Testament errichten und das alte Testament entweder aufheben, abändern oder ergänzen. Selbstverständlich kann ich das neue Testament für Sie beurkunden.
Mein Amtsbereich
Mein Amtsbereich umfasst Teile des Landkreises Kaiserslautern und des Landkreises Südwestpfalz - darunter die Sickingenstadt Landstuhl, die Stadt Ramstein-Miesenbach, die Verbangsgemeinde Ramstein-Miesenbach, sowie Teile der Verbandsgemeinde Landstuhl, der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau, der Verbandsgemeinde Weilerbach und der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben.
Ich bin daher Ihr Notar in:
Bann | Bruchmühlbach-Miesau (OT Bruchmühlbach und Vogelbach) I Gerhardsbrunn I Hauptstuhl I Hütschenhausen (mit OT Hütschenhausen, Katzenbach und Spesbach) I Kindsbach | Kottweiler-Schwanden I Landstuhl I Linden I Mackenbach | Mittelbrunn I Niedermohr (mit OT Kirchmohr, Niedermohr, Reuschbach und Schrollbach) I Oberarnbach I Obernheim-Kirchenarnbach (mit OT Kirchenarnbach, Neumühle und Obernheim) I Queidersbach I Ramstein-Miesenbach I Reichenbach-Steegen (mit OT Albersbach, Fockenberg-Limbach, Reichenbach und Steegen) I Steinwenden (mit OT Obermohr, Steinwenden und Weltersbach)
Hausbesuche & Auswärtstermine
Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sein, meine Notarstelle aufzusuchen, komme ich innerhalb meines Amtsbereichs gerne zu Ihnen nach Hause - oder falls erforderlich ins Krankenhaus, Hospiz oder Pflegeheim. Auch wenn Sie sich nur vorübergehend außerhalb meines Amtsbereichs aufhalten (z.B. in einem Krankenhaus oder einer Kurzzeitpflegeeinrichtung), Ihren Wohnsitz jedoch innerhalb meines Amtsbereichs haben, sind Außentermine möglich.
Gut zu wissen: Diese örtliche Zuständigkeitsbegrenzung betrifft nur Beurkundungen und Beglaubigungen außerhalb meiner Geschäftsstelle. In Deutschland gilt das Prinzip der freien Notarwahl. Wenn Sie mich in meiner Notarstelle in Landstuhl aufsuchen, kann ich Ihr Anliegen immer bearbeiten - unabhängig davon wo Sie wohnen oder wo sich der Vertragsgegenstand befindet (siehe oben).